Allgemeine Teilnahmebedingungen

für das Sommercamp

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit Unterschrift der Eltern / des erziehungsberechtigten Elternteiles. Vorweg kann die Anmeldung telefonisch oder per Internet an die BWS durchgegeben werden. Erst durch die Übermittlung der Anmeldebestätigung, welche Ihnen innerhalb von 14 Tagen zugesandt wird, wird die Teilnahme am Sommercamp bestätigt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bei uns reserviert und Ihnen schriftlich bestätigt. Bei Überschreitung der vorgesehen Maximum-Teilnehmeranzahl behalten wir uns das Recht vor, Ihre Anmeldung nicht zu reservieren. In diesem Fall werden Sie selbstverständlich umgehend von uns informiert. Die Anmeldung wird erst mit Einlangen der Zahlung gültig.

 

Haftung

Unser Sommercamp ist seitens des Vereines mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine Kranken- und Unfallversicherung ist nicht enthalten. Eine Haftung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, mit Ausnahme der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadens und der gesetzlichen Haftungsansprüche, für welche die Haftpflichtversicherung haftet, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Unfälle und abhanden gekommene Gegenstände.

 

Hausordnung

Alle Teilnehmer müssen die für das Sommercamp geltenden Regeln beachten. Eine Einführung erfolgt am Beginn eines jeden Camps. Auf dem Camp herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Grob disziplinäres Fehlverhalten hat zur Folge, dass der Teilnehmer das Sommercamp vorzeitig abbrechen muss (ohne Rückerstattung der Kosten).

 

Arztbesuche/Medikamente

Gesundheitliche Probleme sollten Sie uns unbedingt vor Campbeginn mitteilen, damit wir uns darauf einstellen können.

 

Beanstandungen

Sollte es wider Erwarten zu einer Beanstandung kommen, so gilt: Beanstandungen sind während des Urlaubsaufenthaltes Ihres Kindes, spätestens 2 Wochen danach, in schriftlicher Form vorzunehmen.

 

Gerichtsstand

Für den Fall von Streitigkeiten wird als zustängiges Gericht das Bezirksgericht Ried im Innkreis vereinbart.